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Augenvorsorgeuntersuchung:

Die Untersuchung kann Sehstörungen frühzeitig erkennen.
Diese Sehstörungen können den dauerhaften Sehverlust eines Auges verursachen,
wenn sie nicht in den ersten Lebensjahren entdeckt und behandelt werden.

  • Ab dem 6. Lebensmonat mit Indikation 
  • Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchung im 10.-14. Lebensmonat
  • Kann jederzeit in jedem Alter durchgeführt und wiederholt werden

 

Es ist ein ausgezeichnetes Screening-Verfahren, um frühzeitig eine Sehstörung zu erkennen und
eine notwendige, weiterführende Augenuntersuchung bei einem Augenfacharzt zu veranlassen.

 

Augenuntersuchungsgeraet 01

 

 

 

Ordinationszeiten: Mo, Di 8.30 - 14.00, Mi 13.00 - 17.00, Fr 8.30 - 13.30

Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde

BVA, KFA, SVS und Wahlarzt oder Privatarzt nach telefonischer Terminvereinbarung.

Tel.: 02572/20800

Wahlarzt für Allgemeinmedizin, nach telefonischer Terminvereinbarung

 

2130 Mistelbach, Josef Dunkl-Straße 29/Tür 4