Seit 1. Jänner 2023 bin ich nur noch Kassenärztin für BVA-, KFA- und SVS- Patienten - für sie ändert sich nichts.
Die Kinder sind bei beiden Elternteilen mitversichert und sie können frei wählen, welche Versicherung sie nehmen.
Kinder haben noch keinen Selbstbehalt!
Patienten der ÖGK betreue ich gerne als Wahlärztin weiter, das heißt das Honorar für die Leistung ist direkt in der Ordination in bar oder mit Bankomat zu begleichen.
Nach Einreichung bei der ÖGK erhalten sie bis zu 80% des Kassentarifs zurück.
Wenn sie eine Zusatzversicherung für ihr Kind haben, dann übernimmt diese den Differenzbetrag.